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Ratgeber

Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze und was sich 2027 ändern soll

Aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen (Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026), geplantes Ende der festen Vergütung ab 2027 und was das für Ihre Entscheidung bedeutet.

6 Min. LesezeitStand:

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026 gibt es bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung.
  • Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 1. Januar 2027 entfallen.
  • Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten laut Entwurf ihre Vergütung für die volle Laufzeit.
  • Der Entwurf ist noch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden (Stand: 2. November 2026).

Was ist die Einspeisevergütung?

Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom erzeugt, als Sie im Haus gerade verbrauchen, fließt der Überschuss ins öffentliche Netz. Dafür zahlt der Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Vergütung pro Kilowattstunde – die Einspeisevergütung. Sie wird für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre gezahlt, und zwar zu dem Satz, der bei Inbetriebnahme galt.

Seit 2024 sinken die Sätze für neue Anlagen jeweils zum 1. Februar und 1. August um 1 Prozent. Für bereits laufende Anlagen ändert sich dadurch nichts.

Aktuelle Sätze: Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026

Gebäudeanlagen, Werte in Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Bundesnetzagentur)
AnlagenteilÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct12,22 ct
über 10 bis 40 kWp6,66 ct10,24 ct
über 40 bis 100 kWp5,44 ct10,24 ct

Die Staffel gilt anteilig: Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den Satz bis 10 kWp und für die übrigen 5 kWp den Satz der nächsten Stufe. Daraus ergibt sich ein Mischsatz.

Eigenverbrauch ist mehr wert als Einspeisung

Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Strom aus dem Netz, der für Haushalte deutlich mehr kostet als die Einspeisevergütung einbringt. Deshalb lohnt sich eine PV-Anlage heute vor allem über den Eigenverbrauch – etwa mit Stromspeicher, Wärmepumpe oder E-Auto.

Was gilt bei negativen Strompreisen? (Solarspitzengesetz)

Für Neuanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gibt es in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung, sobald ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut ist. Diese Zeiten werden nach dem Förderzeitraum anteilig angehängt. Solange noch kein Smart Meter mit Steuerbox installiert ist, darf eine neue Anlage zwischen 2 und 100 kWp höchstens 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Die Begrenzung bezieht sich auf die Leistung, nicht auf die Strommenge – mit Speicher und gutem Eigenverbrauch fällt der Verlust meist gering aus.

EEG 2027: Soll die Einspeisevergütung abgeschafft werden?

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine Novelle des EEG beschlossen. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Statt 20 Jahren fester Vergütung ist für kleinere Neuanlagen eine befristete Übergangszahlung von zunächst 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate vorgesehen; danach soll der eingespeiste Strom grundsätzlich direkt vermarktet werden.

Wichtig: Das ist bisher ein Regierungsentwurf. Der Bundestag hat ihn im September in erster Lesung beraten, im Oktober gab es eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Die abschließende Abstimmung wird nach Branchenangaben für November 2026 erwartet. Im parlamentarischen Verfahren kann sich noch einiges ändern.

Stichtag 31. Dezember 2026

Nach dem Entwurf behalten Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, die feste Einspeisevergütung für die volle Laufzeit. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme – nicht der Vertragsabschluss. Wer das nutzen will, sollte jetzt zügig planen, denn auch die Anmeldung beim Netzbetreiber braucht Zeit.

Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung noch?

In vielen Fällen ja – die Wirtschaftlichkeit verschiebt sich aber noch stärker zum Eigenverbrauch. Eine passend dimensionierte Anlage mit Speicher, die tagsüber Wärmepumpe oder E-Auto versorgt, rechnet sich vor allem über den gesparten Netzstrom. Für Anlagen ab 2027 wird es deshalb noch wichtiger, Größe, Speicher und Verbrauch sauber aufeinander abzustimmen.

Genau das machen wir beim Solar-Check: Wir schauen uns Ihr Dach und Ihren Verbrauch an und sagen Ihnen ehrlich, welche Lösung zu Ihnen passt – und ob eine Inbetriebnahme noch in diesem Jahr realistisch ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026 beträgt sie bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (Quelle: Bundesnetzagentur).

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Das sieht der Regierungsentwurf zum EEG 2027 vom 29. Juli 2026 für Neuanlagen vor. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht (Stand: 2. November 2026). Bestehende Anlagen und Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 sollen ihre Vergütung behalten.

Bekomme ich als Bestandsanlage weniger Geld, wenn die Sätze sinken?

Nein. Es gilt der Satz zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme – für das Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre.

Bereit für Ihren eigenen Solarstrom?

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