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Ratgeber

PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und Fristen

Wo und wann Sie Ihre Photovoltaikanlage anmelden müssen: Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme, Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats, Speicher separat. Mit Checkliste.

4 Min. LesezeitStand:

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor der Installation: Anmeldung beim Netzbetreiber (übernimmt in der Regel der Fachbetrieb).
  • Nach der Inbetriebnahme: Eintragung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats – PV-Anlage und Speicher jeweils separat.
  • Finanzamt und Gewerbeamt nur im Einzelfall.
  • Die Anmeldung selbst ist kostenlos.

Schritt 1: Netzbetreiber – vor der Installation

Bevor Ihre Anlage ans Netz geht, muss sie beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Das ist nicht unbedingt Ihr Stromversorger, sondern das Unternehmen, das das Stromnetz in Ihrem Ort betreibt. Die Anmeldung erfolgt über ein Formular oder Portal des Netzbetreibers; technische Grundlage ist die Norm VDE-AR-N 4105. In der Praxis übernimmt das der eingetragene Elektrofachbetrieb mit Ihrer Vollmacht.

Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein: Je nach Netzbetreiber und Auslastung kann die Bearbeitung einige Wochen dauern. Das ist gerade jetzt wichtig, wenn Ihre Anlage noch bis Jahresende in Betrieb gehen soll.

Schritt 2: Inbetriebnahme und Zähler

Nach der Installation nimmt der Fachbetrieb die Anlage in Betrieb und meldet die Fertigstellung beim Netzbetreiber. Der Messstellenbetreiber setzt bei Bedarf einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem ein.

Schritt 3: Marktstammdatenregister – innerhalb eines Monats

Jede netzgekoppelte PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Das machen Sie als Betreiber selbst online – Papierformulare gibt es nicht. Ein Batteriespeicher wird separat als eigene Einheit eingetragen, mit derselben Frist. Ohne Registrierung kann der Netzbetreiber die Einspeisevergütung zurückhalten.

  • Konto auf marktstammdatenregister.de anlegen
  • Anlage mit Standort, Leistung, Inbetriebnahmedatum und Wechselrichterdaten eintragen
  • Speicher als eigene Einheit eintragen
  • MaStR-Nummern an den Netzbetreiber weitergeben, falls angefordert

Finanzamt und Gewerbeamt

Für typische private Anlagen bis 30 kWp ist eine Meldung beim Finanzamt meist nur nötig, wenn es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausdrücklich anfordert; eine Gewerbeanmeldung ist bei privater Dach-PV in der Regel nicht erforderlich. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.

Wir unterstützen Sie

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Inbetriebnahme gehören bei uns zum Leistungsumfang. Bei der Eintragung ins Marktstammdatenregister geben wir Ihnen alle nötigen Daten an die Hand.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die PV-Anlage im Marktstammdatenregister eintragen?

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Der Speicher wird separat eingetragen, mit derselben Frist.

Kostet die Anmeldung etwas?

Die Registrierung im Marktstammdatenregister und die Anmeldung beim Netzbetreiber sind kostenlos. Kosten können z. B. für einen Zählertausch oder Arbeiten am Zählerschrank anfallen.

Wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an?

In der Regel der installierende Elektrofachbetrieb mit Ihrer Vollmacht.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Gesetze und Fördersätze ändern sich regelmäßig; dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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